Allgemeine Verkaufsbedingungen

Angaben gemäß § 5 TMG:

Francois JOUANNEAUX

Jouanneaux Photographie
Place du 08 Mai 1945 - 72000 Le Mans

Kontakt:
Telefon: 00 33 9 70 44 59 14
E-Mail: fjouanneaux@orange.fr

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
 FR 74 492 482 245
Aufsichtsbehörde: Handwerkskammer Le Mans
Berufsbezeichnung: Fotograf

Zuständige Kammer: Handwerkskammer Le Mans
Verliehen durch: Frankreich

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Fotografenhandwerk

Regelungen einsehbar unter: 492 482 245 RM 72

N° SIRET 492 482 245 00031 - APE: 7420 Z
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Name und Sitz der Gesellschaft:

 MMA PRO - PME 00A 128049020
Geltungsraum der Versicherung: EuropaAllgemeine Geschäftsbedingungen

§1 - Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Angebote und Verträge, die mit dem Hochzeitsfotograf Francois Jouanneaux (im folgenden Auftragnehmer) geschlossen werden. Alle Leistungen und Pflichten der Vertragspartner basieren auf diesen AGB. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Auftraggebers werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung anerkannt. Diese AGB gelten für alle nachfolgenden Vereinbarungen und dauerhaften Verträge mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen dieser AGB werden wirksam: vier Wochen nach deren Veröffentlichung auf der Website, oder soweit die veränderten AGB dem Auftraggebern schriftlich mitgeteilt werden, wenn der Auftraggeber den jeweiligen Änderungen nicht spätestens vier Wochen nach deren Veröffentlichung oder Mitteilung widerspricht.

§2 - Angebot, Auftragserteilung, Vertragsschluss
Soweit nicht anders vereinbart, gelten Angebote des Auftragnehmers zwei Wochen. Der Vertrag kommt grundsätzlich erst mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes oder der Unterzeichnung des Vertrages durch den Auftraggeber, sowie durch Anzahlung von 30% des vereinbarten Preises, zustande. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Leistung ohne vorherige schriftliche Bestätigung anzubieten. Der Vertrag kommt in solchen Fällen durch die Annahme der vereinbarten Leistung unter Geltung dieser Geschäftsbedingungen zustande. Als Entgegennahme der vereinbarten Leistung gilt insbesondere die Entgegennahme eines Datenträgers, der Daten (Webseiten, Multimediaprodukte, Grafiken, Layouts, Fotos, Videomaterial usw.) enthält. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarung.

 §3 - Termine - Hochzeitsfotograf
Der Auftragnehmer ist bestrebt, vereinbarte Termine (bspw. bei der Hochzeit) der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (insbesondere die nicht rechtzeitige Mitwirkung) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten und berechtigen den Auftragnehmer, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Lieferverzögerungen von Hochzeitsbilder, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Auftragnehmers. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. Der Hochzeitsfotograf wird alles daran setzen die Wünsche des Hochzeitspaares umzusetzen.

§4 - Preise, Fälligkeit
Soweit nicht anders vereinbart, hält sich der Auftragnehmer zwei Wochen an die Angebotspreise ab deren Datum gebunden. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen den Auftragnehmer zur Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Soweit nicht anders vereinbart, sind Portokosten innerhalb Deutschlands in den angebotenen Preisen enthalten. Eventuell anfallende Fahrtkosten werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt

§5 - Fälligkeit
Soweit nichts anderes vereinbart, gilt für die Fälligkeit der Vergütung: Übersteigt die Vergütung einen Betrag von 400,- Euro, sind Abschlagszahlungen nach der jeweiligen Vereinbarung zu zahlen. Dabei ist grundsätzlich der letzte Abschlag vor der Lieferung bar oder unbar oder während der Übergabe in bar fällig. Der erste Abschlag beträgt in der Regel 30% des vereinbarten Endpreises. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt über die erbrachten Leistungen zu verfügen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermin nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen.

§6 - Gestaltungsfreiheit / Mitwirkung des Auftraggeber
Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit, soweit nicht anderes vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Bereitstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (Bild, Ton, Text) zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren und möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte an den Materialien erhält. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§7 - Korrektur, Abnahme
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zur Verfügung, soweit dies bei der Art der Leistung möglich ist. Im Übrigen wird dem Auftraggeber die Leistung in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht und eine Leistungsbestätigung übersandt. Durch schriftliche Bestätigung des Korrekturabzuges oder der Leistungsbestätigung erfolgt die Abnahme. Die Bestätigung soll innerhalb von zwei Wochen durch den Auftraggeber erfolgen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung den vereinbarten Anforderungen entspricht. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen (z.B. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Mängel sind stets vom Auftragnehmer zu beseitigen, insofern diese innerhalb eines Zeitraumes vier Monaten nach Abnahme beanstandet werden. Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Aufragnehmer in Rechnung zu stellen.

§8 - Urheberrechte, Nutzungsrechte - Hochzeitsfotos
Jeder an den Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und fertigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Auftragnehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97 ff. UrhG zu. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden, insofern dies schriftlich vereinbart wurde . Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmer, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. Werden Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. In jedem Fall wird der Fotograf aus Berlin Ihre Wünsche bzgl. der Hochzeitsfotos im Rahmen seiner Möglichkeiten beachten.

§9 - Leistung als Referenzobjekt
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Der Auftragnehmer darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

§10 - Fremdleistungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

§11 - Gewährleistung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
 Nach Übergabe der fertigen Arbeit wird der Auftraggeber diese unverzüglich auf etwaige Mängel untersuchen und solche dem Auftragnehmer umgehend mitteilen, wie es sich aus § 377 HGB ergibt. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, stehen ihm Rechte hinsichtlich solcher Sachmängel, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären, nicht mehr zu. Der Auftraggeber hat kein Recht, bestehende Mängel in einer Dienstleistung durch einen anderen Dienstleister beheben zu lassen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Das Recht zum Rücktritt und Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln unter den gesetzlichen Voraussetzungen. 
 Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeit.

§12 - Haftung
Der Auftragnehmer haftet, sofern die Vereinbarung keine anders lautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seinerseits. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit ihn kein Auswahlverschulden trifft. Der Auftragnehmer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
 Mit der Bestätigung von Korrekturabzügen und durchgeführten Arbeiten und fertigen Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Auftragnehmer nicht.

§13 - Bildnis- /Persönlichkeitsrecht, Minderjährigkeit
Personen, die auf den fertigen Arbeiten des Auftragsnehmers zu erkennen sind (Video, Foto, Grafik) und Gegenstand der Thematik sind, haben stets ein schriftliches Einverständnis dazu erteilt und/oder sind entsprechend honoriert worden, damit der Auftragnehmer dieses Material veröffentlichen und weiterveräußern darf. Die Kosten der Honorierung übernimmt der Auftraggeber. Bild- und Videomaterial, auf denen minderjährige Personen Gegenstand der Thematik sind, werden stets mit schriftlicher Einverständnis der Erziehungsberechtigten angefertigt und veröffentlicht.
Personen, die auf Bild- und Videomaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden.

§14 - Schlussbestimmungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort stets der Sitz des Auftragnehmers. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an. Es gilt im Übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft.